Sehr geehrter Herr Merkert, ... Der Verfahrensablauf ist Folgender. Die Kommune stellt einen Antrag auf Förderung. Die Aufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Kaiserslautern die ADD, gibt hierzu eine Stellungnahme ab, in der auf die Finanzlage eingegangen wird und die Frage, ob sich die Kommune inkl. der Folgekosten leisten kann. Kommt diese Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist, wird auf die daraus sich ergebenden Einschränkungen, die ich Ihnen schon genannte hatte hingewiesen. Die Förderbehörde leitet dann den Förderantrag mit der Stellungnahme an das für die Förderung zuständige Ministerium weiter, das seinerseits die Abstimmung mit den anderen Ministerien herbeiuführt, wenn es das Vorhaben als besonders wichtig einstuft. Betreffend Investitionsvorhaben sind Ihre Annahmen was deren Zulässigkeit angeht zutreffend. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrich Radmer Abteilung 2 Kommunalaufsicht AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Telefon 0651 9494-849 Telefax 0651 9494-77849 Ulrich.Radmer@add.rlp.de www.add.rlp.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Klaus Merkert [mailto:Klaus.Merkert@t-online.de] Gesendet: Mittwoch, 29. August 2012 15:11 An: Radmer, Ulrich (ADD Trier) Betreff: Re: kommunalaufsichtliche Stellungnahme zu Bahnhaltepunkt Hohenecken ********* *ANFANG des verschlüsselten oder unterschriebenen Bereichs* ********* Sehr geehrter Herr Radmer, herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Es stellt sich dann wohl so dar, dass das 'für die Förderung zuständige Ministerium', hier das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur von Herrn Lewentz und das 'für die Finanzen zuständige Ministerium' von Herrn Dr.Kühl und das 'für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium', hier wiederum das Innenministerium (ist das richtig?) das Vorhaben für das 'Wohl der Allgemeinheit für notwendig' erklären müssten. Verstehe ich Ihre Ausführungen richtig, dass die genannten Ministerien 'zu einem Vorhaben die kommunalaufsichtlichen Stellungnahmen' abgeben? Gehen diese Stellungnahmen dann an die ADD? Bedeutet das, dass die Stadt Kaiserslautern bei den genannten Ministerien oder bei der ADD entsprechende Eingaben machen müsste? Unabhängig vom Projekt 'Haltepunkt Hohenecken' verstehe ich Ihre Ausführungen so, dass alle freiwilligen Ausgaben der Stadt, also z.B. die Sanierung des Freibades Waschmühle oder der Einbau einer neuen Lüftungsanlage im Kulturzentrum Kammgarn einzig über den '§18' noch möglich sind. Das hieße aber, dass die Stadt außer bei den Leistungen, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, grundsätzlich bei den entsprechenden Ministerien bzw. der ADD eine Erlaubnis für ein Vorhaben einholen muss. Sehe ich das so richtig? Ich bin mir bewusst, dass ich Ihnen Arbeit mache und danke Ihnen sehr für Ihre Bemühungen. Wenn die angesprochenen Sachverhalte auch dadurch geklärt werden können, dass ich entsprechende Texte lese, so will ich das gerne tun, wenn Sie sie mir nennen. Beachten Sie bitte, dass ich wie auch schon bei der ersten Anfrage meine Anschrift und meine Telefonnummer angegeben habe. Viele Grüße Klaus Merkert, 67661 Kaiserslautern, Forststraße 1, 0631 57293 Am 29.08.2012 12:10, schrieb Radmer, Ulrich (ADD Trier): > Sehr geehrter Herr Merkert, > > die Aufgabe der Kommunalaufsicht wird nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als reine Rechtsaufsicht entsprechend den Regelungen der §§ 1117 ff. GemO ausgeführt. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde nur Rechtsverstöße der Gemeinden aufgreifen kann, nicht aber eigene Zweckmäßigkeisterwägungen zum Gegenstand ihrer Entscheidung machen kann. > > In einzelnen Regelungen der Gemeindeordnung sind Genehmigungsvorbehalte zugunsten der Aufsichtsbehörde aufgenommen worden. So z.B. für die Genehmigung einer Kreditaufnahme für Investitionsvorhaben in § 103 Gemeindeordnung. Bei dem von Ihnen angesprochenen Bau eines Bahnhaltepunktes dürfte es sich um ein solches handeln, wobei mir nicht bekannt ist, ob diese Aufgabe der Stadt Kaiserslautern obliegt oder einem Zweckverband, an dem die Stadt beteiligt ist. > > Voraussetzung für die Genehmigung von solchen Krediten ist grundsätzlich, dass die Gemeinde leistungsfähig ist. Dies ist bei der Stadt Kaiserslautern nicht der Fall. > > Ausnahmsweise kann auch dann eine Kreditaufnahme genehmigt werden, wenn sie erforderlich ist um ein (gesetzlich) zwingend notwendiges Vorhaben zu realisieren. Da die Aufgabe des Öffentlichen Personennahverkehrs eine freiwllige Aufgabe ist, scheidet die Annahme dieses Ausnahmetatbestandes i.d.R. aus. > > Es kommt dann nur noch eine Genehmigung in Betracht, wenn das Vorhaben einerseits gefördert wird und außerdem das für die Förderung zuständige Ministerium, das für die Finanzen zuständige Ministerium und das für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium das konkrete Vorhaben aus dringenden Gründes des Wohls der Allgemeinheit für notwendig erklärt haben. Dies ergibt sich aus der Nr. 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 103 Gemeindeordnung und § 18 Landesfinanzausgleichsgesetz. > > In diesem Zusammenhang wird dann zu einem Vorhaben eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme abgegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass konkrete Planungen vorliegen. > > Mit ist nicht bekannt, dass seitens der Stadt Kaiserslautern ein solches Vorhaben vorgetragen wurde. > > Die Dauer einer solchen Stellungnahme ist abhängig von dem konkreten Vorhaben und kann daher nicht pauschal angegeben werden. > > Ich hoffe, Ihnen mit diesem Ausführungen weitergeholfen zu haben. > > Ich würde Sie bitten, bei einer weiteren Anfrage auch Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. > > Mit freundlichen Grüßen > Im Auftrag > > Ulrich Radmer > Abteilung 2 > Kommunalaufsicht > > AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION > > Willy-Brandt-Platz 3 > 54290 Trier > Telefon 0651 9494-849 > Telefax 0651 9494-77849 > Ulrich.Radmer@add.rlp.de > www.add.rlp.de > > > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: Klaus Merkert [mailto:Klaus.Merkert@t-online.de] > Gesendet: Freitag, 24. August 2012 15:02 > An: Radmer, Ulrich (ADD Trier) > Betreff: kommunalaufsichtliche Stellungnahme zu Bahnhaltepunkt Hohenecken > > Sehr geehrter Herr Radmer, > > ich bin ein Bürger des Stadtteils Hohenecken von Kaiserslautern. Auf > Ihre Adresse bin ich über eine Internetrecherche gekommen. Unser > Stadtteil kämpft seit über zwei Jahrzehnten darum, dass die Bürger in > die durchfahrenden Züge einsteigen können. Es hat sich eine > Bürgerinitiative gebildet, die sich für den Bahnhaltepunkt Hohenecken > einsetzt (http://pinae.net). Wir sind dabei, uns über die politischen > Rahmenbedingungen kundig zu machen. Dabei fehlt uns noch ein vertieftes > Verständnis der Rolle der Kommunalaufsicht bei diesem > Infrastrukturprojekt. Vielleicht können Sie uns bei folgenden Fragen helfen: > Was sind die relevanten Gesetze und Vorschriften? > Hat die Stadt Kaiserslautern eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme zu > diesem Projekt angefordert? > Wann greift die Kommunalaufsicht in den Ablauf eines > Infrastrukturprojekts ein? > Wie lang dauert gewöhnlich eine solche Stellungnahme? > > Vielen Dank für Ihre Bemühungen. > > Viele Grüße > > Klaus Merkert, 67661 Kaiserslautern, Forststraße 1, 0631 57293 > ********* *ENDE des verschlüsselten oder unterschriebenen Bereichs* *********